Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von wander-fasten

§ 1 – Anmeldung zu Fastenseminaren, Vertrag

Jede/r, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe § 5), kann sich für die von wander-fasten angebotenen Seminare anmelden. Das Mindestalter für die Teilnahme an Seminaren ist 18 Jahre. Die Anmeldung für Seminare muss schriftlich über die Webseite oder per E- Mail erfolgen. Der Eingang der Anmeldung in der Buchungsdatei der Internetseite wird automatisch bestätigt. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Hotels Heidekrug zustande. Deren AGB sind verbindlich.

Gemäß § 312 b Nr. 6 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der 
Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten, fallen Stornokosten an. Genaue Angaben dazu unter § 3.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei wander-fasten. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Kosten ergeben sich ausschließlich aus den AGB des Hotels.

Falls ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an wander-fasten erforderlich.

Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

Im Falle eines Corona bedingten Lockdowns wird die gezahlte Summe in vollem Umfang zurückgezahlt.

Bei einer Coronavirus – Infektion (COVID 19), die während oder vor der Veranstaltung auftritt und die zu einer Krankschreibung führt, besteht kein Schadensanspruch gegenüber dem Veranstalter.

§ 4 Rücktritt durch die Kursleitung

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen aus, so wird der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert.

Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat die Kursleitung die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch die Kursleitung die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist. Im Falle, dass der Veranstalter eine Buchung aus eigenem Verschulden absagen muss, hat er die Teilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, außerdem werden alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

§ 5 Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung

Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und richtet sich an gesunde Menschen. Es ist ein „Fasten für Gesunde“ und wird von einer ausgebildeten Fastenbegleiterin und Gesundheitsberaterin geleitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fastenangebot um Wissensvermittlung und keine Therapie oder Behandlung handelt. Demzufolge gibt es keine ärztliche Betreuung.

Voraussetzung für die Teilnahme am Fastenwandern ist die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und das Wandern (täglich ca. 3-4 Stunden). Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft.

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an krankhaftem Über- oder Untergewicht leidet, oder eine Suchtkrankheit hat), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er seinen Arzt zu konsultieren.

Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich für gesund hält und dass er freiwillig und auf eigene Verantwortung am Kurs teilnimmt. Er ist darüber informiert, dass es sich bei dem Kurs um einen „Fastenkurs für Gesunde“ handelt, also kein „Heilfasten“ unter ärztlicher Begleitung. Er erhebt keinen Haftungsanspruch gegen die Fastenbegleiterin oder den Organisator der Fastenwoche.

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (Wandern) besteht auch dann nicht, wenn die Kursleitung an derselben teilnimmt. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht.

wander-fasten haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

wander-fasten haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wander-fasten gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. 

Schadensersatzansprüche gegenüber wander-fasten wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen umgehend gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden.

Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen.

Risiken, die sich aus der Teilnahme am Fasten, an Wandertouren, Frühsport, Besuch der Sauna, o.ä. ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 – Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von wander-fasten, Christine Ordon (Berlin).

Für Klagen des Veranstalters gegen einen Teilnehmer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz von wander-fasten als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 7 – Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung davon unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder enthält der Vertrag Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am nächsten kommt.

wander-fasten.de
Christine Ordon
Am Volkspark 31
10715 Berlin

0172 28 82 515
team@wander-fasten.de
www.wander-fasten.de

 

Stand: November 2022